Merkblätter und Formulare
Bewilligung zum Personentransport (Schülertransporte)
Wer Personen regelmässig und gewerbsmässig befördert, benötigt eine vom Bund erteilte Konzession oder eine kantonale Bewilligung (Art. 7 PBG und Art. 7 VPB). Für bestimmte Arten von Personentransporten hat der Bund die Erteilung von Bewilligungen an die Kantone übertragen. Somit ist für die folgenden Fälle eine kantonale Bewilligung nötig:
- Schülertransporte
- Arbeitnehmertransporte
- nicht konzessionspflichtigen Linienverkehr, Bedarfsverkehr und nicht konzessionspflichtige Fahrten, die dem Linienverkehr ähnlich sind
- Fahrten, die von einem Nicht-Transportunternehmen durchgeführt werden, auf dessen Rechnung oder Veranlassung und ausschliesslich für dessen Kundschaft, Mitglieder oder Besucher/innen
Für die Erteilung einer Bewilligung von Schüler- und weiterer Personentransporte ist somit der Kanton zuständig. Eine kantonale Bewilligung ist gebührenpflichtig und gilt bis maximal 5 Jahre.
Voraussetzungen der Erteilung einer kantonalen Bewilligung
Eine kantonale Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Transporte keine Angebote des öffentlichen Vekehrs gefährden oder keine von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote wesentlich konkurrieren. Die Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden. Zudem muss das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.
Weitere Informationen sind in den folgenden Arbeitshilfen für den Schülertransport zu finden.
Für das Beantragen einer kantonalen Bewilligung bei regelmässiger und gewerbsmässiger Personenbeförderung mit Fahrzeugen und Schiffen mit mehr als 9 Plätzen, senden Sie bitte das untenstehende Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Mail-Adresse. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Zollinger gerne zur Verfügung. Kontakt