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Bewilligung zum Personentransport

Wer Personen regelmässig und gewerbsmässig befördert, benötigt eine vom Bund erteilte Konzession oder eine kantonale Bewilligung (Art. 7 PBG und Art. 7 VPB). Für bestimmte Arten von Personentransporte hat der Bund die Erteilung von Bewilligungen an die Kantone übertragen. Somit ist für die folgenden Fälle eine kantonale Bewilligung nötig:

Für die Erteilung einer Bewilligung von Schüler- und weiterer Personentransporte ist somit der Kanton zuständig. Eine kantonale Bewilligung ist gebührenpflichtig und gilt bis maximal 10 Jahre.

Voraussetzungen der Erteilung einer kantonalen Bewilligung

Eine kantonale Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Transporte keine Angebote des öffentlichen Vekehrs gefährden oder keine von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote wesentlich konkurrieren. Die Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden. Zudem muss das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.

Detailliertere Informationen sind im Informationsblatt für den Schülertransport zu finden.

Für das Beantragen einer kantonalen Bewilligung bei regelmässiger und gewerbsmässiger Personenbeförderung mit Fahrzeugen und Schiffen mit mehr als 9 Plätzen, füllen Sie bitte das untenstehende Gesuchsformular vollständig aus und senden es mit allen Beilagen unterschrieben an die angegebene Mail-Adresse. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.