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Schülertransporte

Voraussetzungen der Erteilung einer kantonalen Bewilligung für Schülertransporte

Für die Erteilung einer Bewilligung von Schüler- und weiterer Personentransporte ist der Kanton zuständig. Eine kantonale Bewilligung ist gebührenpflichtig und gilt bis maximal 5 Jahre. Eine kantonale Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Transporte keine Angebote des öffentlichen Vekehrs gefährden oder keine von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote wesentlich konkurrieren. Die Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden. Zudem muss das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.

Weitere Informationen sind in den folgenden Arbeitshilfen für den Schülertransport zu finden.
Für das Beantragen einer kantonalen Bewilligung für:
senden Sie bitte das untenstehende Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Mail-Adresse. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Bei Fragen steht Ihnen Daniel Zollinger gerne zur Verfügung. Kontakt