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Gesetzliche Grundlagen

Unsere wichtigsten Aufgaben sind im Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (FöVG, vom 1. Juli 2015, RB 742.1) geregelt und in der dazugehörigen Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Förderung des Öffentlichen Verkehrs vom 15. Dezember 2015.

Weitere Informationen zur Erteilung von kantonalen Bewilligungen gemäss Art. 7 der Bundesverordnung über die Personenbeförderung (VPB, SR 745.11), zum Beispiel für Schülertransporte sind hier abrufbar.